Universität Bonn

Hochschulrechenzentrum

Begutachtung von IT-Beschaffungen

Begutachtung von IT-Beschaffungen

Das HRZ begutachtet IT-Beschaffungsmaßnahmen (z.B. im Rahmen von HBFG, DFG Antragsverfahren).

Für wen?

Einrichtungen

Einrichtungen können durch das HRZ eine Begutachtung von IT-Beschaffungen beantragen, welche sich innerhalb der IT-Beschaffungsmaßnahmen bewegen.

Administrator:innen

Auch Administrator:innen an der Uni Bonn können eine Begutachtung von IT-Beschaffungen durch das HRZ beantragen.

Wofür?

    Für einige IT-Beschaffungen (z.B. DFG) ist eine Begutachtung des Vorhabens durch das Hochschulrechenzentrum notwendig. Es handelt sich explizit nicht um die Begutachtung beliebiger IT-Beschaffungen.


    Wie funktioniert es?

    Das HRZ wird bei der Antragstellung durch die Verwaltung um eine Stellungnahme bei der Beschaffung gebeten.

    Informationen, Beratung, Einschätzung im Vorfeld sind durch die HRZ-Leitung möglich.

    HRZ-Doku

    Detaillierte Informationen und Anleitungen finden Sie in der HRZ-Doku.
    (Aufruf nur aus dem BONNET möglich)

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