Microsoft Verträge
Microsoft Verträge
Die Firma Microsoft bietet für die Universität Bonn verschiedene Rahmenverträege an, die jeweils über die ASKnet AG (vgl. Softwareshop) abgewickelt werden.
Ein Microsoft-Volumenlizenzvertrag (wie z.B. Select) ist KEINE Flatrate für Software! Es ist nur der Name für einen Rahmenvertrag, aus dem dann vergünstigt und mit Sonderrechten versehen, die Software im Softwareshop GEKAUFT werden muss.
Für die meisten Institute und Mitarbeiter/Studierende relevant sind unsere "Select"-Verträge. Dabei gilt der "Select-Vertrag für Studierende" ebenso auch für Mitarbeiter. Eine eigene Anmeldung im "Softwareshop der Universität Bonn" bei der ASKnet AG ist zur Nutzung erforderlich.
MS Select
MS Select Plus B2A14421 |
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MS Select Plus für Studierende B2AEA831 |
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ehemalige Select-Verträge:
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Weiterhin Interessant könnten sein:
MS Campus-Verträge
Das sind Verträge, die jeweils nach Mitarbeiterzahlen bezahlt werden müssen und die somit nur für Institutionen verfügbar sind. Das HRZ hat für von ihm betriebenen Arbeitsplatz-Computer und für die Computer der Dekanate (lies: unmittelbar den Dekanaten unterstellt!) und des Rektorates (dito) eine solchen Campus-Vertrag abgeschlossen.
Sollten Sie ebenfalls an einem solchen Lizenzmodell für Ihre Rechner interessiert sein, wenden Sie sich bitte an A.Beutgen im HRZ.
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ehemalige Campus-Verträge:
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Dreamspark Premium (früher: MSDNAA)
DreamSpark Premium (früher MSDN AA) richtet sich an höhere Bildungseinrichtungen im MINT-Bereich - das sind Bereiche aus Mathematik-, Informatik-, naturwissenschaftlichen und technischen Fächern, in denen Microsoft-Technolgien erforscht oder vermittelt werden. Dabei müssen heute in der Regel die jeweiligen Studiengänge, inkl. Lehrveranstaltungen oder Forschungsprojekten, beim Vertragsabschluss angegeben werden. DreamSpark kann auch nur von Fakultäten, Fachbereichen oder Institute abgeschlossen werden - einen zentralen Vertrag gibt es hierfür nicht. Der DreamSpark vertrag kostet eine "geringe" jährliche Gebühr.
Über Dreamspark Premium erhält man viele Produkte für den genannten Einsatzzweck kostenlos. Dazu gehören u.a. die verschiedenen Serverbetriebssysteme, Server für die verschiedenen MS-Dienste, aber auch Entwicklungsumgebungen und - speziell im Dreamspark Premium - auch eine Lizenz für ein Windows-Betriebssystem. Office gibt es in diesen Verträgen nicht.
Bitte beachten Sie: Auch hier sind die Aussagen von Microsoft bindend und nicht unsere erklärenden Texte. Die Fa. Microsoft hat im Laufe der Jahre die Einsatzzwecke der Software unter Dreamspark extrem eingeschränkt. Es ist nicht mehr die einfache Zugehörigkeit zu MINT-Fächern ausreichend, sondern klare, nachprüfbare Aussagen zum Einsatz der MS Technologie im Arbeitsbereich.
Zur Teilnahme und Verwaltung als Nutzer sprechen Sie bitte die jeweiligen Ansprechpartner der Institute/Fakultäten an.
MS Imagine Academy (früher MS IT-Academy)
Das HRZ ist seit 2012 nicht mehr als MS IT-Academy eingetragen, da sich die Vorteile für die Universität Bonn aus Sicht des HRZ nicht erschließen konnten. Hier könnte man vor allem Schulungsunterlagen und Online-Kurse erhalten.
MS Office 365
Die Hochschulleitung hat sich 2013 entschieden, die "cloud-basierten" Dienste der Fa. Microsoft (und vieler anderer) nicht nutzen zu wollen. Aufgrund der aktuellen Gesetze ist uns der Datenschutz von forschungsrelevanten Daten nicht ausreichend (das gilt natürlich auch für andere Anbieter von Cloud-Diensten), auch wenn MS sicher die Gesetze - in dem Fall die EU-Gesetze - einhält und dies auch extern überprüfen lässt. Der Universität Bonn selbst ist eine Überprüfung natürlich nicht möglich und die Gesetzeslage ließ bis zur Kündigung des Safe Harbour Abkommens die Übermittlung von Daten aus den Cloud-Rechenzentren z.B. an Amerikanische Behörden unmittelbar zu - auch ohne, dass der Nutzer dies mitbekommen muss. Seit dieser Zeit versuchen große Firmen über neue Modelle (z.B. Treuhänder-Prinzip) zu garantieren, dass die Daten nicht übermittelt werden. Größere Gerichtsverfahren wurden in den USA angestrebt, um von Firmen die Herausgabe von Daten zu erzwingen. Wir dürfen gespannt sein, wie diese Verfahren enden. Bis dahin gilt: Bleiben Sie Misstrauisch und prüfen Sie, wer an Ihre Daten kommen kann und an welche...
Das HRZ bietet für viele Bedürfnisse eine von der Universität finanzierte Dienstleistungsstruktur an, die zwar nicht immer so "intuitiv" nutzbar ist, wie die Dienste, die Großanbieter mit viel Geld entwickeln, aber wenigstens liegen unsere Dienste in den Händen der Universität. Auch Dienste wie Sciebo, die gemeinsam von den Rechenzentren in NRW genutzt werden, unterliegen den gleichen Richtlinien. Gleiches gilt für andere Universitäten in Deutschland, deren Dienste wir ebenfalls nutzen und empfehlen (wie z.B. GigaMove in Aachen oder den DFN-Terminkalender statt des noch viel zu oft genutzen "Doodle").
Derzeit beworbene "Angebote" für "kostenlose Nutzung von Office" für Studierende und Mitarbeiter basieren auf Verträgen, die die Universität JÄHRLICH 6-stellige zusätzliche Kosten verursachen würden und die wir aus wirtschaftlichen Gründen bisher nicht abgeschlossen haben. Die oben aufgeführten Aussagen gelten auch bei diesen Diensten, so dass die wirtschafliche Betrachtung nicht der einzige Grund für die Entscheidung sein sollte.